Musikschule Einfach Musikalisch · Robert Nowacki · Stand: August 2026
Das hier sind die Regeln, die für den laufenden Unterricht bei uns gelten – genau die, die auch auf Seite 3 deines Anmeldeformulars stehen. Wir stellen sie offen auf die Website, damit du sie in Ruhe lesen kannst, bevor du dich entscheidest. Nichts Überraschendes, kein Kleingedrucktes im Hinterzimmer.
Für Geschenkgutscheine und online gebuchte Probestunden gelten zusätzlich unsere AGB für den Shop.
Das Wichtigste in Kürze
- 36 Unterrichtseinheiten im Schuljahr – fest zugesagt.
- Keine Mindestlaufzeit und keine Anmeldegebühr.
- Kündigung jederzeit mit zwei Monaten zum Monatsende – du musst nicht bis zum Schuljahresende warten.
- Der Beitrag bleibt gleich, egal wie viele Stunden in einen Monat fallen: Der Jahresbeitrag ist gleichmäßig auf die Raten verteilt.
§ 1 Vertrag und Laufzeit
Der Vertrag kommt mit der beidseitig unterschriebenen Anmeldung zustande. Er beginnt mit der ersten Unterrichtsstunde und läuft unbefristet, bis er gekündigt wird. Eine Mindestlaufzeit und eine Anmeldegebühr gibt es nicht.
§ 2 Unterricht und Ferien
Der Unterricht findet wöchentlich zur vereinbarten Zeit statt und richtet sich nach dem Schuljahr und der Ferienordnung des Landes Thüringen. Er umfasst 36 Unterrichtseinheiten je Schuljahr. In den Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt; diese Zeiten sind im Beitrag bereits berücksichtigt. Unterrichtstag und Unterrichtszeit können zu Beginn eines neuen Schuljahres aus organisatorischen Gründen in Absprache geändert werden.
§ 3 Beitrag und Zahlung
Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, der gleichmäßig auf die vereinbarten Raten verteilt wird. Er ist deshalb unabhängig davon, wie viele Unterrichtsstunden in einen einzelnen Monat fallen. Die Rate ist zum 1. eines Monats fällig und wird per SEPA-Lastschrift eingezogen; fällt der 1. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, wird am nächsten Bankarbeitstag eingezogen. Nach Absprache ist auch Überweisung möglich. Die erste Rate wird frühestens 14 Tage nach Vertragsabschluss fällig.
§ 4 Wenn die Zahlung ausbleibt
Ist die Rate bis zum 5. des Monats nicht eingegangen oder kommt die Lastschrift zurück, erinnert die Musikschule per E-Mail. Bleibt die Zahlung weiter aus, folgt eine zweite Mahnung in Textform. Ist die Rate mehr als vier Wochen nach Fälligkeit noch offen, kann der Unterricht bis zum vollständigen Zahlungseingang ausgesetzt werden, sofern der Zahlungspflichtige die Nichtzahlung zu vertreten hat. Für die Dauer der Aussetzung bleibt die Zahlungspflicht bestehen; ein Anspruch auf Nachholung der ausgefallenen Stunden besteht nicht. Für Rücklastschriften, die der Zahlungspflichtige zu vertreten hat, können die tatsächlich anfallenden Bankgebühren berechnet werden.
§ 5 Wenn der Unterricht von unserer Seite ausfällt
Fällt der Unterricht wegen Erkrankung der Lehrkraft aus, kann das zweimal pro Kalenderjahr ohne Ausgleich geschehen. Ab dem dritten Ausfall wird die Stunde nachgeholt oder der Beitrag anteilig erstattet. Fällt der Unterricht aus anderen Gründen aus, wird er nachgeholt oder anteilig erstattet. Die Musikschule darf den Unterricht durch eine geeignete Vertretung erteilen lassen. Ein Anspruch auf Unterricht bei einer bestimmten Lehrkraft besteht nicht; ein Wechsel der Lehrkraft berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung.
§ 6 Wenn der Schüler oder die Schülerin fehlt
Versäumte Stunden können nicht nachgeholt werden, der Beitrag bleibt bestehen. Bei einer zusammenhängenden Erkrankung von mehr als vier Wochen wird der Beitrag ab der fünften Woche anteilig erstattet, wenn die Musikschule rechtzeitig informiert wird. Die Lehrkraft ist nicht verpflichtet, den Unterricht auf einen anderen Tag oder eine andere Uhrzeit zu verlegen, wenn der Schüler oder die Schülerin aus privaten Gründen verhindert ist.
§ 7 Unterrichtszeit
Der Schüler oder die Schülerin ist etwa fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn am vereinbarten Unterrichtsraum. Lehrkraft und Schüler warten mindestens zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn aufeinander. Verspätungen verlängern die Unterrichtszeit nicht.
§ 8 Aufsicht
Die Aufsichtspflicht der Musikschule beginnt mit dem Beginn und endet mit dem Ende der Unterrichtsstunde und gilt nur im Unterrichtsraum. Für den Hin- und Rückweg sowie für Wartezeiten davor und danach sind die Eltern beziehungsweise die gesetzlichen Vertreter verantwortlich.
§ 9 Kündigung
Der Vertrag kann von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Beispiel: Eine Kündigung im Januar beendet den Vertrag zum 31. März. Für die musikalische Früherziehung gilt eine kürzere Frist von zwei Wochen zum Monatsende. Die Kündigung bedarf in beiden Fällen der Textform – eine E-Mail an info@einfach-musikalisch.de genügt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Musikschule insbesondere bei wiederholtem unentschuldigtem Fehlen oder bei einem Zahlungsrückstand von mehr als zwei Monatsraten vor.
§ 10 Wechsel der Unterrichtsart
Ein Wechsel der Unterrichtsart oder der Unterrichtsdauer – zum Beispiel von der Gruppe in den Einzelunterricht – ist jederzeit im gegenseitigen Einvernehmen möglich. Der neue Beitrag nach der jeweils gültigen Preisliste gilt ab dem Monat, der auf die Vereinbarung folgt; die Änderung wird in Textform bestätigt. Ändert sich die Teilnehmerzahl einer Gruppe dauerhaft, wird der Beitrag entsprechend der Preisliste angepasst; darüber informiert die Musikschule mindestens vier Wochen vorher in Textform.
§ 11 Beitragsanpassung
Eine allgemeine Anpassung der Beiträge wird mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Wer damit nicht einverstanden ist, kann den Vertrag bis dahin mit Wirkung zum Zeitpunkt der Anpassung kündigen.
§ 12 Wenn der Unterricht nicht in den Räumen stattfinden kann
Kann der Unterricht aufgrund behördlicher Anordnung nicht in den Unterrichtsräumen stattfinden, wird er online fortgeführt. Der Beitrag bleibt in diesem Fall bestehen.
§ 13 Haftung, Versicherung und Leihinstrumente
Für Leihinstrumente gilt ein eigener Leihvertrag, der gesondert abgeschlossen wird. Für mitgebrachte Gegenstände wird nicht gehaftet. Eine gesonderte Unfallversicherung für die Schülerinnen und Schüler besteht nicht. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
§ 14 Kommunikation, Änderungen und Datenschutz
Wichtige Informationen zum Unterricht – Termine, Stundenausfall, Änderungen und Ferienzeiten – versendet die Musikschule per E-Mail an die angegebene Adresse. Werbliche Nachrichten werden nur mit ausdrücklicher Einwilligung versendet und können jederzeit abbestellt werden. Änderungen von Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder Bankverbindung sind der Musikschule mitzuteilen. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Vertrags verarbeitet; Einzelheiten stehen im Datenschutz-Hinweis der Anmeldung und in der Datenschutzerklärung.
Verbindlich ist die von beiden Seiten unterschriebene Anmeldung. Diese Seite gibt den Stand August 2026 wieder. Für die Kurse an unseren Partnerschulen und Kitas gelten eigene Anmeldeformulare mit abweichenden Regelungen.
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